Seit der Einführung des „Bestellerprinzips“ im Jahre 2015 muss derjenige, der einen Makler beauftragt hat für die Kosten der Vermietung aufkommen.
Passend auf die Bedürfnisse meiner Kunden zugeschnitten, biete ich daher zwei Leistungspakete an, mit einem vollumfänglichen sowie einem abgespeckten Leistungskatalog: